Schulelternbeirat – wer ist das und wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus allen gewählten Elternbeiräten der einzelnen Klassen bzw. Jahrgangsstufen an unserer Schule unter dem Vorsitz von:

  1. Vorsitzende : Frau Gerlinde Sebastian,        Tel.: 06251/587571
  2. Vorsitzende : Frau Patricia Fuhr,                 Tel.: 006201/8733150

Gerade in der Anfangszeit an einer neuen Schule gibt es viele Fragen von Schülern, Schülerinnen und Eltern gleichermaßen. Für alle Fragen rund um das Thema Elternbeteiligung an unserer Schule geben wir sehr gerne Auskunft. Wir möchten vor allem auch die Eltern ermutigen sich zum Wohle ihrer Kinder an der Schule einzubringen und freuen uns besonders, wenn der eine oder andere sich dafür entscheidet als Elternvertreter/in aktiv zu werden. Die Elternbeiräte vertreten in erster Linie die Interessen ihrer jeweiligen Klasse. Darüber hinaus können sie sich wahlweise in verschiedenen kleineren Teams engagieren, z.B. „Neue Medien“, „Ernährungsrat“ oder „Schulkultur“.

Das Team des Ernährungsrates hat auch in diesem Schuljahr wieder gemeinsam mit der Schülervertretung eine Umfrage an die Schülerinnen und Schüler zum Angebot unserer Mensa durchgeführt.

Eine weitere Elterninitiative ist die Arbeitsgruppe „Teamgeist“. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die kontinuierliche Förderung der persönlichen Kompetenzen, der sozialen Kompetenzen, der Gemeinschaft innerhalb der Klasse und innerhalb der Schulgemeinde, der Gesundheit und der Kommunikationsfähigkeit.

Wir haben als Elternvertreter u.a. an den Fachschaftskonferenzen, den Gesamtlehrerkonferenzen und den Steuergruppentreffen zur Gestaltung des Schulprogramms  teilgenommen.  Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung und haben speziell für die Oberstufenelternbeiräte separate Treffen, um aktuelle Themen für den Austausch mit der Oberstufenleitung vorzubereiten.

Unseren Infostand finden Sie auch am Tag der offenen Tür, am Begrüßungsfest sowie zu anderen Veranstaltungen an unserer Schule.

Elternarbeit wird an unserer Schule wertgeschätzt und ist hoch angesehen!

Schauen Sie bei nächster Gelegenheit gerne persönlich am Informationsstand vorbei.

Aus dem Kreis der aktiven Elternbeiräte treffen wir uns in regelmäßigen Abständen um anstehende Veranstaltungen und aktuelle Themen zu besprechen. Wir freuen uns, wenn Sie bei einem unserer nächsten Treffen einfach mal vorbeischauen, melden Sie sich und vielleicht ist auch eine interessante Aufgabe für Sie dabei.

Viele Grüße, der Schulelternbeirat

Sie haben Fragen – einfach unter den genannten Telefonnummern melden oder per Email an:

elternvertretung@starkenburg-gymnasium.de

Schulelternbeirat des Starkenburg-Gymnasiums Heppenheim.

(v.l.n.r. : Patricia Fuhr, stv. Vorsitzende / Gerlinde Sebastian, Vorsitzende / Sylvia Wienecke, Kassenwartin)

elternvertretung@starkenburg-gymnasium.de

Elternbeiräte

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern … „ Grundgesetz Artikel 6 Abs.2

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen …“ Verfassung des Landes Hessen, Artikel 56 (6).

Das hessische Schulgesetz sieht die Mitbestimmung durch die Eltern in der Schule vor.

Bei den Elternbeiräten in Hessen handelt es sich um autonome, keiner Weisung der Schule oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen, auf der Ebene der Schulträger, hier Kreis Bergstraße, und auf Landesebene wahr. In demokratischen Wahlverfahren werden Klassen-, Schul- und Kreiselternbeiräte sowie der Landeselternbeirat gewählt.

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre. Wahlberechtigt ist von jedem Kind ein Elternteil. Sie sind Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Sie haben die Funktion eines Vermittlers  und sollen dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Der Klassenelternbeirat lädt zu Elternabenden ein und führt dort auch den Vorsitz, bespricht z.B. geplante Schullandheimaufenthalte, Elternmitarbeit im Unterricht, wesentliche Inhalte von Rahmenlehrplänen und plant gesellige Veranstaltungen.

Der Klassenelternbeirat hat folgende Rechte:
•  Informationsrechte über den wesentlichen Inhalt von Rahmenlehrplänen und über allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung,
•  Anspruch auf einen Raum in der Schule für Elternabende,
•  Einladung von Gästen zum Elternabend, z.B. Lehrer/innen der Klasse,
•  Sitz und Stimme im Schulelternbeirat.

Elternabende finden in der Regel in jedem Schulhalbjahr einmal statt. Elternabende können aber auch auf Wunsch der Lehrkraft, des Schulelternbeirats oder der Eltern (ein Fünftel muss ihn beantragen) zusätzlich stattfinden. Der Ort des Elternabends muss nicht zwingend in der Schule sein, doch zu bedenken ist, dass sich dort am Tag Ihre Kinder aufhalten und viele Eltern sonst kaum Einblick in den Klassensaal nehmen.

Die Einladung soll enthalten :
•  den Termin
•  den Ort (Klassensaal)
•  die Uhrzeit
•  das voraussichtliche Ende
•  die Tagesordnung

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den Elternvertretern von ausländischen Schülern und ihren jeweiligen Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Der Schulelternbeirat übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist aber darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

* Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern,
* Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen,
* Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
* Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.

Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden deshalb der Schulleiter und sein Stellvertreter, Vertreter des Personalrats sowie Schülervertreter eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist erforderlich bei:

Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen,
Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler,
Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Der Schulelternbeirat hat ein Anhörungsrecht bei:

Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind,
der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern,
der Einführung der 5-Tage-Woche,
der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen,
der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen,
der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und  Wandertage,
dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs,
Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts.

Der Schulelternbeirat hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte:

ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen,
ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung,
Wahl von Vertretern aus deren Gesamtheit der Kreiselternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird,
Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen,
Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen,
Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein Leitungsorgan mit dem die Schulgemeinde – Lehrkräfte, Eltern und Schüler und Schülerinnen – ihre Schule und das Schulleben gestalten können. Mitglied der Schulkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

Kreiselternbeirat

Kreiselternbeiräten stehen, außer einem Anhörrecht bei schulübergreifenden Maßnahmen sowie zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers und z.B. vor der Neueinrichtung einer Versuchsschule, nur beratende Funktionen zu. Sie haben die Schulelternbeiräte zu beraten und deren Arbeit zu fördern. Im Kreiselternbeirat des Kreises Bergstraße sind Eltern von Schülerinnen und Schülern des Starkenburg-Gymnasiums vertreten.
Internet-Adresse: http://www.keb-bergstrasse.welt.com

Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat übt als Landesvertretung aller hessischen Eltern das Mitbestimmungsrecht bei den Maßnahmen aus, welche landesweit und landeseinheitlich zur Gestaltung des Unterrichtswesens in Hessen getroffen werden. Der Kultusminister muss bei bestimmten Punkten die Zustimmung des Landeselternbeirates einholen, z.B. wenn allgemeine Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungsgänge erlassen werden sollen.
Internet-Adresse: http://www.leb-hessen.de

Bundeselternrat

„Die Elternarbeit entwickelt sich weiter: Mitwirkung im Sinne von „Reaktion auf Gesetze und Verordnungen“ ist uns zu wenig und ändert nur etwas an den Symptomen. Wir wollen die Eltern stärken, sich aktiv in die Prozesse einzubringen, motivieren, endlich die von vielen geforderten Reformen einzuleiten.

Wir sind die Eltern! Um die Zukunft unserer Kinder geht es. Jeder Tag, der nicht zur Verbesserung der Bildung unserer Kinder beiträgt, ist ein verlorener Tag. Unsere Kinder sind nicht dümmer als die Kinder in Skandinavien. Aber wir geben ihnen immer noch nicht die gleichen Chancen!“

aus der Antrittsrede am 14. Mai 2004 des Vorsitzender des Bundeselternrates Wilfried Wolfgang Steinert

Internet-Adresse: http://www.bundeselternrat.de

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