Elternbeiräte
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern … „ Grundgesetz Artikel 6 Abs.2
„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen …“ Verfassung des Landes Hessen, Artikel 56 (6).
Das hessische Schulgesetz sieht die Mitbestimmung durch die Eltern in der Schule vor.
Bei den Elternbeiräten in Hessen handelt es sich um autonome, keiner Weisung der Schule oder Schulaufsichtsbehörden unterliegende Gremien. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen, auf der Ebene der Schulträger, hier Kreis Bergstraße, und auf Landesebene wahr. In demokratischen Wahlverfahren werden Klassen-, Schul- und Kreiselternbeiräte sowie der Landeselternbeirat gewählt.
Klassenelternbeirat
Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülern und Schülerinnen einer Klasse angehören. Eltern wählen aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre. Wahlberechtigt ist von jedem Kind ein Elternteil. Sie sind Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Sie haben die Funktion eines Vermittlers und sollen dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Der Klassenelternbeirat lädt zu Elternabenden ein und führt dort auch den Vorsitz, bespricht z.B. geplante Schullandheimaufenthalte, Elternmitarbeit im Unterricht, wesentliche Inhalte von Rahmenlehrplänen und plant gesellige Veranstaltungen.
Der Klassenelternbeirat hat folgende Rechte:
• Informationsrechte über den wesentlichen Inhalt von Rahmenlehrplänen und über allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung,
• Anspruch auf einen Raum in der Schule für Elternabende,
• Einladung von Gästen zum Elternabend, z.B. Lehrer/innen der Klasse,
• Sitz und Stimme im Schulelternbeirat.
Elternabende finden in der Regel in jedem Schulhalbjahr einmal statt. Elternabende können aber auch auf Wunsch der Lehrkraft, des Schulelternbeirats oder der Eltern (ein Fünftel muss ihn beantragen) zusätzlich stattfinden. Der Ort des Elternabends muss nicht zwingend in der Schule sein, doch zu bedenken ist, dass sich dort am Tag Ihre Kinder aufhalten und viele Eltern sonst kaum Einblick in den Klassensaal nehmen.
Die Einladung soll enthalten :
• den Termin
• den Ort (Klassensaal)
• die Uhrzeit
• das voraussichtliche Ende
• die Tagesordnung
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den Elternvertretern von ausländischen Schülern und ihren jeweiligen Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Schulelternbeirat übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist aber darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:
Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden deshalb der Schulleiter und sein Stellvertreter, Vertreter des Personalrats sowie Schülervertreter eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte. Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist erforderlich bei:
Der Schulelternbeirat hat ein Anhörungsrecht bei:
Der Schulelternbeirat hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte:
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Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist ein Leitungsorgan mit dem die Schulgemeinde – Lehrkräfte, Eltern und Schüler und Schülerinnen – ihre Schule und das Schulleben gestalten können. Mitglied der Schulkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre. Kreiselternbeirat Kreiselternbeiräten stehen, außer einem Anhörrecht bei schulübergreifenden Maßnahmen sowie zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers und z.B. vor der Neueinrichtung einer Versuchsschule, nur beratende Funktionen zu. Sie haben die Schulelternbeiräte zu beraten und deren Arbeit zu fördern. Im Kreiselternbeirat des Kreises Bergstraße sind Eltern von Schülerinnen und Schülern des Starkenburg-Gymnasiums vertreten. Internet-Adresse: http://www.keb-bergstrasse.welt.com Landeselternbeirat Der Landeselternbeirat übt als Landesvertretung aller hessischen Eltern das Mitbestimmungsrecht bei den Maßnahmen aus, welche landesweit und landeseinheitlich zur Gestaltung des Unterrichtswesens in Hessen getroffen werden. Der Kultusminister muss bei bestimmten Punkten die Zustimmung des Landeselternbeirates einholen, z.B. wenn allgemeine Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungsgänge erlassen werden sollen. Internet-Adresse: http://www.leb-hessen.de Bundeselternrat „Die Elternarbeit entwickelt sich weiter: Mitwirkung im Sinne von „Reaktion auf Gesetze und Verordnungen“ ist uns zu wenig und ändert nur etwas an den Symptomen. Wir wollen die Eltern stärken, sich aktiv in die Prozesse einzubringen, motivieren, endlich die von vielen geforderten Reformen einzuleiten. Wir sind die Eltern! Um die Zukunft unserer Kinder geht es. Jeder Tag, der nicht zur Verbesserung der Bildung unserer Kinder beiträgt, ist ein verlorener Tag. Unsere Kinder sind nicht dümmer als die Kinder in Skandinavien. Aber wir geben ihnen immer noch nicht die gleichen Chancen!“ aus der Antrittsrede am 14. Mai 2004 des Vorsitzender des Bundeselternrates Wilfried Wolfgang Steinert Internet-Adresse: http://www.bundeselternrat.de Der elternbund hessen e.V. wurde im Jahr 1979 gegründet als Zusammenschluss reformorientierter Eltern, die sich an der Erziehung ihrer Kinder auch außerhalb der Familie aktiv mitgestaltend einsetzen wollen. Das hauptsächliche Arbeitsgebiet ist die Schule. Internet-Adresse: http://home.t-online.de/home/elternbund Sie finden im Hessischen Kultusministerium Links zu Elternverbänden, Staatlichen Schulämtern, Schulpsychologischen Dienst usw. Internet-Adresse: http://www.kultusministerium.hessen.de
Bildungsserver Hessen: Internet-Adresse: http://schule.bildung.hessen.de/info
Hessischer Elternverein: Internet-Adresse: http://www.hev-online.de |